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Ratgeber

Mandanten- und Patientendaten sicher austauschen: Was Berufsgeheimnisträger beachten müssen

Von SafeDoc-Redaktion Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit Hinweis: keine Rechtsberatung

Wer Befunde, Schriftsätze oder Steuerunterlagen weitergibt, hat zwei Pflichten zugleich: den Datenschutz und die berufliche Schweigepflicht. Dieser Artikel zeigt, welche Wege beim Austausch riskant sind, welche sich bewährt haben und wie du sie mit wenig Aufwand umsetzt. SafeDoc ist für genau diese Arbeit gebaut: Leg dir kostenlos ein Konto an und sieh dir die Abläufe an – den AV-Vertrag und die Links mit Passwort und Ablaufdatum gibt es in den bezahlten Tarifen ab Plus.

Zwei Regelwerke gelten gleichzeitig

Ärztinnen, Psychotherapeuten, Rechtsanwältinnen, Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger dürfen fremde Geheimnisse nach § 203 StGB nicht unbefugt offenbaren. Ein Verstoß ist eine Straftat – nicht nur ein Bußgeldrisiko. Dazu kommen die Verschwiegenheitspflichten des Berufsrechts, etwa in der Berufsordnung der Ärztekammer, in § 43a BRAO für Anwälte und in § 57 StBerG für Steuerberater.

Gleichzeitig gilt die DSGVO. Für Gesundheitsdaten ist sie besonders streng: Sie gehören zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Und Art. 32 DSGVO verlangt für jede Verarbeitung Sicherheitsmaßnahmen, die dem Risiko angemessen sind. Je sensibler die Daten, desto mehr Schutz wird erwartet.

Beides zusammen heißt für den Alltag: Weitergeben nur, was nötig ist, nur an die richtige Person und nur auf einem Weg, der Unbefugte zuverlässig ausschließt. Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Wenn ein Dienstleister mitwirkt

Seit 2017 erlaubt § 203 Abs. 3 StGB, Dienstleister einzubinden – zum Beispiel einen Cloud-Speicher –, soweit das für deren Mitwirkung erforderlich ist. Die Bedingung steht in Abs. 4: Du musst dafür sorgen, dass der Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Für Anwälte und Steuerberater konkretisieren § 43e BRAO und § 62a StBerG das: Vertrag in Textform, Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur soweit nötig, klare Regeln für weitere Dienstleister.

Dient ein Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat, verlangt § 43e Abs. 5 BRAO zusätzlich die Einwilligung der Mandantschaft. Für den Datenschutz brauchst du daneben einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wie beides bei SafeDoc aussieht, steht auf der Seite Für Berufsgeheimnisträger.

Welche Wege riskant sind

Die meisten Pannen entstehen nicht durch Angriffe, sondern im Alltag. Typische Schwachstellen:

  • E-Mail-Anhänge: Die Datei liegt danach in jedem Postfach, durch das sie gewandert ist. Eine Weiterleitung nimmt sie mit, zurückholen kannst du sie nicht.
  • Private Messenger und Konten: Fotos von Befunden oder Belegen landen in Diensten, für die es keinen Vertrag mit deiner Praxis oder Kanzlei gibt.
  • USB-Sticks und ausgedruckte Stapel: Sie gehen verloren, werden liegen gelassen oder nicht gelöscht.
  • Freigaben ohne Ende: Ein Link, der vor zwei Jahren für ein Gutachten erstellt wurde, funktioniert womöglich immer noch.

Fünf Grundsätze für den sicheren Austausch

  1. Erforderlich? Gib nur weiter, was die andere Seite für ihren Zweck braucht – im Zweifel einen Auszug statt der ganzen Akte.
  2. Richtige Person? Prüfe die Adresse, bevor du sendest. Bei neuen Kontakten hilft ein kurzer Anruf.
  3. Geschützt? Ein Link mit Passwort, das du auf einem zweiten Weg mitteilst, schließt Mitleser aus.
  4. Befristet? Zugriff sollte von selbst enden – nach Tagen, nicht nach Jahren.
  5. Nachvollziehbar? Du solltest jederzeit sehen, was du mit wem geteilt hast, und es zurücknehmen können.

Typische Fälle in Praxis und Kanzlei

Typische Fälle und ein passender Weg
FallPassender Weg
Befund oder Bericht an eine PatientinLink mit Passwort, Ablauf nach wenigen Tagen, Downloadlimit
Schriftsatzentwurf an einen MandantenLink mit Passwort und Ablauf, Passwort per Telefon
Belege und Unterlagen von Mandanten einsammelnDateianfrage in einen eigenen Ordner je Mandant und Jahr
Laufende Zusammenarbeit mit Gutachtern oder KollegenFreigabe an ein Konto, befristet auf die Dauer des Auftrags

Nicht ersetzt wird dadurch, was das Berufsrecht für bestimmte Wege vorschreibt – etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach für Schriftsätze an Gerichte oder die Dienste der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Ein Cloud-Speicher ist für den Austausch mit Patienten, Mandanten und Partnern da, nicht für den Behördenweg.

So setzt du es mit SafeDoc um

  • Links mit Passwort, Ablauf und Downloadlimit ab Plus Bezahltarife · bald: Ablauf nach 1, 7 oder 30 Tagen, falsche Passwörter werden auf dem Server gebremst.
  • Dateianfragen in jedem Tarif: Mandanten und Patienten laden direkt in einen Ordner von dir hoch, ohne Konto und ohne den Inhalt zu sehen. Die Anfrage läuft zu einem Datum ab, das du festlegst.
  • Freigaben für Personen, auf Wunsch befristet auf 1, 7, 30 oder 90 Tage. Wer noch kein Konto hat, bekommt Zugriff erst mit einem bestätigten Konto genau der eingeladenen Adresse.
  • Überblick: Unter „Von mir geteilt“ siehst du alle Links und Freigaben und wie oft heruntergeladen wurde. Wichtige Aktionen wie Freigaben und Löschungen werden protokolliert.
  • Anmeldung mit zweitem Faktor per App oder mit Passkey – für ein Konto mit Patienten- oder Mandantendaten sehr zu empfehlen.
  • Ende-zu-Ende-Tresor für besonders Sensibles: Dateien werden auf deinem Gerät verschlüsselt, nur du hast den Schlüssel. Noch nicht extern geprüft Beta auf Einladung.

Dateien und Datenbank liegen in Rechenzentren in Deutschland. Die Sicherungen sind ebenfalls für Deutschland vorgesehen; sie werden gerade aufgebaut. Wir verwenden die Inhalte deiner Dateien nicht zum Training von KI-Modellen und geben sie nicht an Anbieter von KI-Diensten weiter.

Konkrete Beispiele je Beruf: für Arztpraxen und Psychotherapeuten, für Anwaltskanzleien und für Steuerbüros.

Die Verträge: AV-Vertrag und Verschwiegenheitsvereinbarung

Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gibt es in jedem bezahlten Tarif ab Plus, auch im Einzelkonto Fertig · startet mit Bezahltarifen. Was er regelt, erklärt die Seite AV-Vertrag.

Die Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB ist ab dem Start abschließbar. Vorher verpflichten wir alle, die bei uns mitwirken, in Textform zur Verschwiegenheit – erst dann bieten wir sie an. Den Wortlaut kannst du im Konto unter Einstellungen → Verträge schon lesen.

Beide Vertragstexte sind Entwürfe zur Orientierung, kein Rechtsrat. Ob sie für deinen Beruf ausreichen, stimmst du im Zweifel mit deiner Kammer ab.

Checkliste für Praxis und Kanzlei

  • Mit dem Speicheranbieter einen AV-Vertrag abschließen.
  • Den Anbieter nach § 203 Abs. 4 StGB zur Verschwiegenheit verpflichten (Textform).
  • Bei mandatsbezogenen Diensten prüfen, ob eine Einwilligung nötig ist (§ 43e Abs. 5 BRAO).
  • Für jede Patientin, jeden Mandanten einen eigenen Ordner anlegen.
  • Nur geschützte Links mit Passwort und Ablauf verschicken, Passwort auf zweitem Weg.
  • Unterlagen per Dateianfrage einsammeln statt per E-Mail.
  • Zwei-Faktor-Anmeldung für alle Konten einschalten.
  • Einmal im Monat geteilte Links prüfen und Überflüssiges löschen.

Wie du einzelne Kundendaten Schritt für Schritt teilst, zeigt der Artikel Kundendaten DSGVO-gerecht teilen.

Hinweis

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen deine Kammer, dein Verband oder eine Beraterin bzw. ein Berater.

Häufige Fragen

Darf ich Patientendaten in einem Cloud-Speicher ablegen?

Das ist nach § 203 Abs. 3 StGB möglich, wenn der Anbieter zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht. Prüfe zusätzlich die Vorgaben deiner Kammer. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Sind E-Mail-Anhänge für Mandantenunterlagen verboten?

Pauschal nicht. Ein Anhang lässt sich aber nicht zurückholen und liegt danach in mehreren Postfächern. Ein geschützter Link mit Ablaufdatum ist meist der sicherere Weg.

Wie bekomme ich Unterlagen von Mandanten ohne E-Mail?

Mit einer Dateianfrage: Du schickst einen Link, über den die Mandantschaft direkt in einen Ordner von dir hochlädt – ohne Konto und ohne den Inhalt des Ordners zu sehen.

Kann SafeDoc meine Dateien lesen?

Normale Dateien sind für den Betrieb technisch zugänglich, Zugriffe sind aber beschränkt und werden protokolliert. Dateien im Ende-zu-Ende-Tresor kann niemand außer dir lesen; der Tresor ist eine Beta.

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