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Ratgeber

Kundendaten DSGVO-gerecht teilen – so geht es mit Links, Passwort und Ablaufdatum

Von SafeDoc-Redaktion Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit Hinweis: keine Rechtsberatung

Kundendaten gehören nicht in einen E-Mail-Anhang, der für immer in fremden Postfächern liegt. Besser ist ein Link, der nur mit Passwort aufgeht und von selbst abläuft. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie das DSGVO-gerecht gelingt. Wenn du es gleich ausprobieren willst: Ein kostenloses SafeDoc-Konto ist in einer Minute angelegt; Passwort, Ablaufdatum und Downloadlimit gibt es in den bezahlten Tarifen ab Plus.

Was die DSGVO beim Teilen verlangt

Die DSGVO kennt keinen eigenen Paragrafen „Dateien teilen“. Sie stellt Grundsätze auf, die für jede Weitergabe gelten. Die wichtigsten stehen in Art. 5 Abs. 1 DSGVO:

  • Zweckbindung: Du gibst Daten nur für den Zweck weiter, für den du sie hast – etwa um einen Auftrag zu erfüllen.
  • Datenminimierung: Der Empfänger bekommt nur, was er für diesen Zweck braucht. Nicht die ganze Kundenakte, wenn ein Angebot reicht.
  • Speicherbegrenzung: Daten sollen nicht länger verfügbar sein als nötig. Ein Link ohne Ende widerspricht dem Gedanken.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Unbefugte dürfen nicht an die Daten kommen. Art. 32 DSGVO verlangt dafür angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.

Außerdem braucht jede Weitergabe eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO – zum Beispiel, weil sie für einen Vertrag mit deiner Kundin oder deinem Kunden nötig ist. Ob das in deinem Fall zutrifft, prüfst du selbst; dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Vor dem Teilen: drei kurze Fragen

Bevor du einen Link erstellst, lohnen sich drei Fragen. Sie dauern eine Minute und verhindern die meisten Fehler:

  1. Muss diese Person die Daten wirklich bekommen? Manchmal reicht eine Auskunft am Telefon oder eine Zusammenfassung ohne Namen.
  2. Welcher Teil reicht? Ein Auszug, eine geschwärzte Kopie oder ein einzelnes Dokument statt eines ganzen Ordners.
  3. Wie lange braucht sie Zugriff? Für einen Rückruf am selben Tag genügt ein Link, der morgen abläuft. Für eine Zusammenarbeit über Monate passt eine Freigabe für ein Konto besser.

Aus den Antworten ergibt sich fast von selbst, welcher Weg passt.

Das Passwort richtig einsetzen

Ein Passwort schützt nur, wenn es nicht zusammen mit dem Link unterwegs ist. Drei Regeln reichen:

  • Zwei Wege: Den Link per E-Mail, das Passwort per SMS, Anruf oder Messenger. Wer die E-Mail weiterleitet, hat dann nur die halbe Information.
  • Für jeden Link ein eigenes Passwort: Nicht dasselbe Wort für alle Kunden. Ein Passwort-Generator erzeugt in Sekunden ein zufälliges.
  • Lieber lang als kompliziert: SafeDoc verlangt mindestens 6 Zeichen. Für Kundendaten sind deutlich mehr sinnvoll – mehrere zufällige Wörter lassen sich gut diktieren.

Falsche Eingaben werden auf dem Server gebremst. Wer das Passwort nicht kennt, kann es also nicht in kurzer Zeit durchprobieren.

Ablaufdatum, Downloadlimit und „nur ansehen“

Diese drei Einstellungen sorgen dafür, dass ein Link nicht länger und nicht öfter wirkt als nötig:

  • Ablaufdatum: In SafeDoc wählst du 1, 7 oder 30 Tage. Danach führt der Link ins Leere – auch wenn ihn jemand weitergeleitet hat.
  • Downloadlimit: Du legst fest, wie oft die Datei heruntergeladen werden darf. Der Server zählt mit; auch viele gleichzeitige Aufrufe überschreiten die Grenze nicht.
  • Nur ansehen: Der Empfänger kann die Datei im Browser ansehen, aber nicht herunterladen. Ein Bildschirmfoto verhindert das nicht – es hält aber Kopien klein.

Eine gute Grundeinstellung für Unterlagen mit Kundendaten: Passwort, Ablauf nach 7 Tagen und ein Downloadlimit von 2. Muss es schneller gehen, nimm 1 Tag. Die eigentliche Download-Adresse läuft ohnehin nach fünf Minuten ab; eine kopierte Adresse ist danach wertlos.

Ordner gezielt teilen

Teilst du einen Ordner, sieht der Empfänger diesen Ordner und alles darin – aber nichts darüber und nichts daneben. Leg deshalb für jede Weitergabe einen eigenen Ordner an, zum Beispiel „Kunde Meier – Angebot“. Dann teilst du genau das, was gemeint ist, und nicht aus Versehen die Unterlagen anderer Kundinnen und Kunden.

Nach dem Teilen: aufräumen und nachvollziehen

Unter „Von mir geteilt“ siehst du alle Links und Freigaben an einer Stelle – und wie oft über einen Link heruntergeladen wurde. Gewöhn dir an, dort regelmäßig aufzuräumen: Was niemand mehr braucht, löschst du mit einem Klick. Danach funktioniert der Link sofort nicht mehr.

Freigaben für Personen kannst du auf 1, 7, 30 oder 90 Tage befristen. Ist das Projekt vorbei, endet der Zugriff von selbst – auch wenn du es vergisst.

Der Speicher selbst: AV-Vertrag nicht vergessen

Liegen die Kundendaten bei einem Cloud-Speicher, verarbeitet dieser sie in deinem Auftrag. Dafür brauchst du einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO – auch als Einzelunternehmerin oder Freiberufler. Was darin steht und wann er nötig ist, erklärt die Seite AV-Vertrag.

Bei SafeDoc gibt es den AV-Vertrag in jedem bezahlten Tarif ab Plus, auch im Einzelkonto Fertig · startet mit Bezahltarifen. Dateien und Datenbank liegen in Rechenzentren in Deutschland. Die Sicherungen sind ebenfalls für Deutschland vorgesehen; sie werden gerade aufgebaut. Wir verwenden die Inhalte deiner Dateien nicht zum Training von KI-Modellen und geben sie nicht an Anbieter von KI-Diensten weiter.

Kurz-Checkliste zum Ausdrucken

  • Nur teilen, was der Empfänger für den Zweck braucht.
  • Eigenen Ordner für jede Weitergabe anlegen.
  • Passwort setzen und auf einem zweiten Weg schicken.
  • Ablaufdatum wählen – im Zweifel 7 Tage oder kürzer.
  • Downloadlimit setzen, wenn nur eine Person laden soll.
  • Unterlagen von Kunden per Dateianfrage einsammeln statt per E-Mail.
  • Einmal im Monat unter „Von mir geteilt“ aufräumen.
  • Mit dem Speicheranbieter einen AV-Vertrag abschließen.
Mehr zu den drei Arten zu teilen steht im Ratgeber Dateien sicher teilen. Für Praxen und Kanzleien gibt es einen eigenen Artikel: Mandanten- und Patientendaten sicher austauschen.

Hinweis

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen deine Kammer, dein Verband oder eine Beraterin bzw. ein Berater.

Häufige Fragen

Darf ich Kundendaten per Link teilen?

Ja, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt und der Link angemessen geschützt ist – zum Beispiel mit Passwort und Ablaufdatum. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Reicht ein einfacher Link ohne Passwort?

Für Dateien ohne Personenbezug oft ja. Für Kundendaten nicht: Wer den Link hat, kommt ohne Passwort an die Datei – auch wenn die E-Mail weitergeleitet wurde.

Wie lange sollte ein Link gültig sein?

So kurz wie möglich. In SafeDoc wählst du 1, 7 oder 30 Tage. Für Kundendaten sind 7 Tage oder weniger eine gute Grundeinstellung.

Braucht mein Kunde ein Konto, um die Datei zu öffnen?

Nein. Für einen Link genügen der Link und gegebenenfalls das Passwort. Nur wer dauerhaft mitarbeiten oder bearbeiten soll, bekommt eine Freigabe für ein eigenes Konto.

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