Unterauftragsverarbeiter
Stand: 10.10.2026 · Fassung 1
Entwurf – rechtlich noch nicht geprüft. Dieser Text ist ein Gerüst. Alles in eckigen Klammern wird vor dem Start ergänzt.
Für Geschäftskunden verarbeitet SafeDoc Dateien als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Dabei helfen uns die folgenden Dienstleister (Unterauftragsverarbeiter). Sie sind vertraglich an dieselben Datenschutzpflichten gebunden.
Orientierung, kein Rechtsrat: Die Liste ist ein Entwurf und wird vor dem Start vervollständigt.
Geltende Liste (Fassung 1, gilt ab 10.10.2026)
| Dienstleister | Zweck | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen | Rechenzentrum: Server, Datenbank und Objektspeicher für die Dateien | Deutschland |
| [PLATZHALTER E-Mail-Versanddienst – noch nicht ausgewählt] | Versand von Systemmails (Anmeldung, Einladungen, Freigabe-Hinweise) | EU vorgesehen |
Zahlungsdienste (Stripe, PayPal) und Anbieter der Anmeldung mit Google, Apple oder Microsoft stehen nicht in dieser Liste: Sie verarbeiten keine Dateien unserer Kunden und sind für ihre Verarbeitung eigene Verantwortliche. Sie stehen in der Datenschutzerklärung.
So erfährst du von Änderungen
Neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter kündigen wir mindestens 30 Tage vorher an – auf dieser Seite und Geschäftskunden mit Auftragsverarbeitungsvertrag zusätzlich in Textform. Du kannst aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den Organisationen in ihren Organisationseinstellungen abschließen.
Änderungsverlauf
- Fassung 1 · veröffentlicht 10.10.2026, gilt ab 10.10.2026 – Erste Liste (Entwurf, zusammen mit dem AVV-Entwurf 1.0).