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SafeDoc
Für Berufsgeheimnisträger

Cloud-Speicher für Ärzte, Anwälte und Steuerberater

Wer Patientenakten, Mandantenunterlagen oder Steuererklärungen in eine Cloud legt, braucht mehr als Speicherplatz: einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, eine Verpflichtung des Anbieters zur Verschwiegenheit und klare Antworten, wer an die Daten kommt. Hier steht, was SafeDoc dafür heute bietet – und was nicht.

Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026

Was die Schweigepflicht für Cloud-Dienste bedeutet

Ärztinnen, Psychotherapeuten, Rechtsanwältinnen, Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger dürfen fremde Geheimnisse nach § 203 StGB nicht unbefugt offenbaren. Seit 2017 erlaubt § 203 Abs. 3 StGB, Dienstleister einzubinden – etwa einen Cloud-Speicher –, soweit das für deren Mitwirkung erforderlich ist.

Die Bedingung steht in Abs. 4: Wer einen Dienstleister einbindet, muss dafür sorgen, dass dieser zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Sonst kann er sich selbst strafbar machen. Für Anwälte und Steuerberater konkretisieren § 43e BRAO und § 62a StBerG das: Vertrag in Textform, Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur soweit nötig, klare Regeln für weitere Dienstleister.

Daneben gilt der Datenschutz: Für personenbezogene Daten deiner Patientinnen, Mandanten oder Kundschaft brauchst du einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Was SafeDoc dafür bietet

Bausteine für Berufsgeheimnisträger und ihr Stand
BausteinBei SafeDocStand
SpeicherortDateien und Datenbank liegen in Rechenzentren in Deutschland. Die Sicherungen sind ebenfalls für Deutschland vorgesehen; sie werden gerade aufgebaut.
Vertrag zur AuftragsverarbeitungIn jedem bezahlten Tarif, auch im Einzelkonto – mit einem Klick, mit Zeitstempel und Fassung, zum Herunterladen. Fertig · startet mit Bezahltarifen
VerschwiegenheitsvereinbarungNach § 203 StGB, mit Belehrung und Weitergabe der Pflicht an unsere Dienstleister – auf Klick im Konto. Fertig · startet mit Bezahltarifen
Keine KI auf deinen DateienWir verwenden die Inhalte deiner Dateien nicht zum Training von KI-Modellen und geben sie nicht an Anbieter von KI-Diensten weiter.
Ende-zu-Ende-TresorDateien werden auf deinem Gerät verschlüsselt; nur du hast den Schlüssel. Noch nicht extern geprüft. Beta auf Einladung
ProtokollWichtige Aktionen wie Freigaben, Rollenwechsel und Löschungen werden protokolliert.
Zwei-Faktor-Pflicht für TeamsOrganisationen können die Zwei-Faktor-Anmeldung für alle Mitglieder verlangen. Fertig · startet mit Business-Tarifen

Mehr zu den technischen Maßnahmen steht auf der Seite Sicherheit, die Liste unserer Dienstleister unter Unterauftragsverarbeiter.

Für Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten

Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Für Heilberufe gibt es keine eigene Dienstleister-Vorschrift wie bei Anwälten; es gelten § 203 StGB und die Berufsordnung deiner Kammer. Die Verschwiegenheitsvereinbarung von SafeDoc ist darauf ausgelegt, die Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB zu dokumentieren.

Für besonders sensible Unterlagen ist der Ende-zu-Ende-Tresor gedacht. Er ist eine Beta, noch nicht extern geprüft und heute nur auf Einladung nutzbar.

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

§ 43e BRAO verlangt einen Vertrag in Textform, der den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet, über die strafrechtlichen Folgen belehrt, die Kenntnisnahme auf das Erforderliche begrenzt und regelt, ob weitere Personen eingesetzt werden dürfen. Genau diese Punkte enthält die Vereinbarung von SafeDoc.

Dient ein Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat, verlangt § 43e Abs. 5 BRAO zusätzlich die Einwilligung der Mandantschaft. Das prüfst du selbst.

Für Steuerberaterinnen und Steuerberater

§ 62a StBerG ist gleich aufgebaut wie § 43e BRAO: Textform, Verpflichtung mit Belehrung, Kenntnisnahme nur soweit nötig, Regeln für weitere Dienstleister. Für Wirtschaftsprüfer gilt § 50a WPO, für Notare § 26a BNotO, für Patentanwälte § 39c PAO. In der Vereinbarung wählst du deine Berufsgruppe; die passende Vorschrift steht dann im Text.

So schließt du die Verträge ab

  1. Konto anlegen und einen bezahlten Tarif wählen (ab Plus). Der kostenlose Tarif ist für die private Nutzung gedacht.
  2. Im Konto Einstellungen → Verträge öffnen – bei einer Organisation die Seite „Auftragsverarbeitung“ der Organisation.
  3. Name bzw. Kanzlei oder Praxis, Anschrift und vertretende Person eintragen, Text lesen, abschließen.
  4. Die Verträge mit Zeitstempel, Fassung und Prüfsumme als PDF oder HTML speichern und zu deinen Unterlagen nehmen.

Was wir nicht versprechen

Beide Vertragstexte sind Entwürfe zur Orientierung, kein Rechtsrat. Ob sie für deinen Beruf ausreichen, stimmst du im Zweifel mit deiner Kammer oder deinem Berater ab. Wir geben keine Garantie, dass eine Aufsicht oder Kammer sie ohne Änderungen anerkennt.

Normale Dateien sind für den Betrieb technisch zugänglich; Zugriffe sind beschränkt und werden protokolliert. Wer ausschließen will, dass überhaupt jemand außer ihm Inhalte lesen kann, braucht Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – bei SafeDoc ist das der Tresor (Beta).

Häufige Fragen

Bekomme ich als Einzelpraxis oder Einzelkanzlei einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ja. Den Vertrag gibt es in jedem bezahlten Tarif ab Plus, auch im Einzelkonto, mit einem Klick unter Einstellungen → Verträge.

Was ist die Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB?

Eine Verpflichtung von SafeDoc und allen, die bei uns mitwirken, zur Verschwiegenheit – mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen und Weitergabe der Pflicht an unsere Dienstleister. Sie ist ein Entwurf zur Orientierung, kein Rechtsrat.

Werden meine Dateien für KI verwendet?

Nein. Wir verwenden die Inhalte deiner Dateien nicht zum Training von KI-Modellen und geben sie nicht an Anbieter von KI-Diensten weiter. Ändern würden wir das nur mit Ankündigung mindestens 30 Tage vorher und nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung.

Kann SafeDoc meine Dateien lesen?

Normale Dateien sind für den Betrieb technisch zugänglich, Zugriffe sind aber beschränkt und werden protokolliert. Dateien im Ende-zu-Ende-Tresor kann niemand außer dir lesen; der Tresor ist eine Beta auf Einladung.

Reicht das für meine Kammer?

Das können wir nicht zusagen. Die Texte sind nach bestem Wissen formuliert, aber kein Rechtsrat. Stimme sie im Zweifel mit deiner Kammer oder deinem Berater ab.

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